Ab dem 1.1.2014 tritt das ein, worauf Verkehrsexperten und Autofahrer seit langem gewartet haben.
LKW auf der Autobahn haben nur noch eine "beschränkte Überholerlaubnis" und dürfen nur noch überholen wenn:
1. das vorausfahrende Fahrzeug langsamer als 80km/h fährt
2. das überholende Fahrzeug mindestens 10 km/h schneller ist.
3, die Autobahn mindestens dreispurig ist oder aber auf der zweiten Spur so wenig Verkehr ist, dass es auf keinen Fall zu einem Rückstau kommen kann.
Jedoch gibt es ein oder zwei Ausnahmen. Sollte das vorausfahrende Fahrzeug langsamer als 60 KMH fahren, oder ein anderes Hindernis vorliegen was zu erheblichen Verkehrsbehinderung führen kann, darf dieses Hindernis umfahren oder überholt werden.
Experten sind der Meinung, das auf dieser Art und Weise die immer häufiger auftreten Rückstauungen auf freien Strecken vermieden werden können. Alleine durch die unsachgemäßen Überholmanöver von LKWs entstehen täglich bis zu mehreren 100 km Rückstau, die eine erhebliche Verkehrsgefährdung darstellen.
Besonders LKW-Fahrer aus dem internationalen Verkehr, kümmern sich nur wenig um Überholverbot und nachfolgenden Verkehr. Ein Einreiseverbot für aufgefallene LKWs sowie LKW-Fahrer soll für mehr Ruhe und Sicherheit auf Deutschlands Autobahnen sorgen. Dank des vorhandenen Mout-Überwachungssystem ist das Filtern auffällig gewordener Fahrer oder Fahrzeuge kein Problem mehr.
Auch eine Anpassung der Gebühren und Kosten für deutsche Speditionen ist vorgesehen und sollen für mehr Gerechtigkeit und finanziellen Ausgleich in deutschen Unternehmen sorgen. Aus der Kenner Szene werden immer wieder Proteste laut:"wir bezahlen aber andere verschleißen unsere Straße."